Die erste gemeinsame Wohnung

Die erste gemeinsame Wohnung – doch wer zahlt was und wie viel?

Wer zahlt was und wie viel, wenn es um die erste gemeinsame Wohnung geht? Dies ist in einer Partnerschaft oder eben in einer WG in meinen Augen ein sehr wichtiges Thema und hat vielleicht auch ein wenig Konfliktpotential. Wer zahlt was beim Einkaufen? Sollen wir ein gemeinsames Konto anlegen? Müssen wir für dieses Konto eventuell Gebühren zahlen? Soll jeder einzelne einkaufen gehen falls es benötigt wird und am Ende des Monats wird einfach durch zwei geteilt?

Ich denke all dies sind sehr spannende Fragen in einer gemeinsamen Wohnung. Doch nicht nur das alltägliche in Form von einkaufen kann Probleme mit sich bringen. Es fängt schon bei der Einrichtung an. Wer zahlt was? Teilen wir einfach die Gesamtsumme durch zwei und dann passt das? Aber was passiert falls es auseinander geht? Sein wir doch mal ehrlich. Dieses Thema hat bestimmt schon jeden von uns begleitet.

Ich möchte euch heute zeigen wie ich es in meiner Partnerschaft mache und schon immer gemacht habe, da sich dies für mich als sehr gut erwiesen hat. Dies solle aber bitte nicht als „Heilmittel“ oder als „die Richtige Lösung“ angesehen werden. Zum Thema mieten oder kaufen, haben wir bereits einen anderen Beitrag hier veröffentlicht. Die erste gemeinsame Wohnung sollte man, um das vorwegzunehmen, mieten.

Wie regelt man die Ausgaben beim Einkaufen?

Ich bin kein großer Freund von Kartenzahlungen beim Einkaufen. Deshalb habe ich bzw. haben wir uns dazu entschlossen nur bar zu zahlen. Solange es das Bargeld noch gibt werde ich es natürlich auch weiter so machen :-). Wir haben uns deshalb überlegt, dass wir ein Konto anlegen, dass eben nur auf eine Person lautet. Eben auf mich oder meine Partnerin.

Wir überweisen jeden Monat einen gewissen Betrag auf dieses Konto. Ich zahle etwas mehr, da ich auch wesentlich mehr esse als sie :-). Aber damit kann ich leben. Neben dem mehr essen hatte ich auch Anfangs ein höheres Gehalt als meine Frau.

Aber wie machen wir das mit dem „nur“ bar bezahlen?

Ganz einfach. Ich habe das Konto auf meinem Namen angelegt. Zusätzlich habe ich meiner Frau eine Kontovollmacht gegeben. Nicht nur für dieses Konto, sondern generell. Ich finde die Vollmacht ist grundsätzlich ein sehr wichtiges Instrument, das ist aber ein anderes Thema. Da sie nun Vollmacht über mein Konto hat kann sie mit Ihrer EC Karte am Automaten von unserem gemeinsamen Haushaltskonto, dass eben auf mich lautet, abheben und mit dem Bargeld einkaufen gehen. Ich habe für uns natürlich keine zusätzlichen EC Karten für dieses Konto bestellt. Somit habe ich einmal die Gebühr für EC Karten gespart und gleichzeitig die Barzahlung „erzwungen“. Meiner Erfahrung nach gibt man nämlich wesentlich mehr Geld mit Kartenzahlungen aus als mit Bargeld. Dadurch ist es uns möglich für meiner Meinung nach relativ wenig Geld auf unserem Haushaltskonto dennoch sehr gut leben zu können.

Was passiert wenn das Konto bereits vor dem Monatsende leer ist?

Für diesen durchaus sehr seltenen Fall habe ich zum Glück eine sehr faire Frau, die dann auch mal etwas aus ihrer Tasche zahlt. Dies ist natürlich sehr freundlich von ihr :-). Als Gegenleistung zahle ich auch gerne mal ein gemeinsames Dinner das wir eben im Restaurant genießen dürfen.

Wir beide legen auch bei diesen Ausgaben (Essen gehen) keinen großen Wert darauf, wer denn hier was zahlt. Aber natürlich sieht sie es schon mal gerne, wenn eben „der Mann zahlt“. Die Männerwelt kennt dies. Es gehört dennoch manchmal zum guten Ton. Eben auch in einer langen Partnerschaft bei ähnlichen Einkommen.

Was passiert mit dem Konto und der Vollmacht im Falle einer Trennung?

Auch dies sollte mal durchdacht sein. Es ist natürlich nicht der Wunsch von uns beiden, aber es gibt ja auch immer ein worst case Szenario.

Es ist eigentlich ganz einfach. Da wir beide uns gegenseitig Vollmacht erteilt haben, können wir diese im Falle einer Trennung per sofort bei unserer Bank löschen lassen. Dann setzt man sich auch nicht der Gefahr aus, dass einer noch Geld vom anderen abhebt nur um ihn oder sie zu „bestrafen“ :-). Des Weiteren kann ich, falls ich denn möchte, das Haushaltskonto per sofort löschen lassen und benötige keine weitere Unterschrift von meiner Partnerin. Für meine Partnerin ist das Thema mit dem Konto sowieso nach der Trennung erledigt. Dadurch gibt es auch keine Streitereien Zwecks einer zweiten Unterschrift für eine Auflösung. Da wir keine Karten über dieses Konto haben gibt es damit auch keine Probleme. Somit empfinde ich dies als eine gelungene Lösung.

Ist eine Vollmacht eine sinnvolle Ergänzung oder sogar ein MUSS?

Ich empfinde es bei einer langen Partnerschaft, auch ohne Hochzeit, als ein MUSS! Ich habe damals selbst in einer Bank gearbeitet und immer wieder mitbekommen, wie schwierig oder eben unmöglich es ist an Geld zu kommen. Falls eben kein gemeinsames Konto besteht und der Kontoinhaber kann aufgrund irgendwelcher Umstände, sei es etwas banales wie Arbeit oder eben was schlimmes wie ein Unfall, nicht zu einer Bank gehen. Zahlungen, Überweisungen oder eben auch Abhebungen können somit vom Partner oder eben einem guten Bekannten erledigt werden.

In Zeiten von Online Banking kann der Bevollmächtigte mit seinem Online Zugang auch sehr einfach auf das Konto des Vollmachtgebers zugreifen und einfach das anstehende erledigen. Voraussetzung für eine Vollmacht ist, dass darüber gesprochen werden muss und ein vollumfängliches Vertrauen da ist.

Wie sieht es mit der Einrichtung aus?

Ich hatte vor allem mit dem Schmuckschrank meiner Frau ein paar Probleme 😉 Ich wollte ihn loswerden – sie wollten einen zweiten… Sie ist zu mir gezogen, in dem bereits der Großteil unserer jetzigen Einrichtung schon stand. All die Sachen die hinzukamen haben wir gemeinsam gezahlt, also eben jeder die Hälfte. Ich finde dies ist eine sehr gute Lösung. Im Falle einer Trennung bekommt der Partner eben die restliche Hälfte der Ausgaben.

Ich rede hier jetzt nicht von einer kleinen Dekoration die mal eben 10,- EUR gekostet hat. Ich rede hier von einem gemeinsamen Sofa oder eben mal einen neuen Fernseher. Aber selbst diese Ausgaben versuchen wir so gering wie möglich zu halten, da wir auf eine eigene Immobilie sparen und uns deshalb keine teuren neuen Einrichtungsgegenstände leisten wollen wie z.B. eine Küche oder eben ein Schlafzimmer. Wie es dann aussehen wird wenn wir mal ein Eigenheim haben mit gemeinsamen wesentlich größeren Anschaffungen darüber bin ich mir noch nicht sicher. Wir haben dies auch noch nicht besprochen.

Zu guter Letzt gab es auch ein paar Diskussionen um einzelne Teile. Ich wollte meinen Luftreiniger, mein Fahrradnavi, meinen Farblaserdrucker und meine Feuerstelle unbedingt in der eigenen Wohnung dabei haben. Sie war da nicht so begeistert. Wir haben jedoch dann einen Mittelweg gefunden und so darf sie jetzt auch ihren Saugwischer und ihren Schminkspiegel mit umziehen. Bei einem gemeinsamen Grillabend haben wird das Ergebnis dann mit Freunden gefeiert.

Ich hoffe es waren für euch ein paar wertvolle Tipps dabei und ihr könnt das eine oder andere für euch umsetzen. Die erste gemeinsame Wohnung ist eine tolle Sache!

Dieser Beitrag, „Die erste gemeinsame Wohnung“ wurde von Stephan für die Blogparade „Geld und Partnerschaft“ von Gisela Enders geschrieben.

Click Here to Leave a Comment Below 0 comments
Cookie-Einstellungen