Welche Anlagen gibt es für meine vermögenswirksame Leistungen?

Endlich ist es soweit. Die Schule oder dein Studium ist beendet und du verdienst dein erstes eigenes Geld. In dieser Zeit wirst du nur so mit Informationen überschüttet. Es geht auf einmal um das Thema „Geld“. Geld anlegen, Geld sparen, Altersvorsorge, Miete zahlen, dein erstes Auto selbst zahlen uvm. Zu Anfang kann es in dieser Zeit schon ziemlich anstrengend sein, um da noch den Überblick zu behalten. In diesem Artikel geht es um Deine vermögenswirksame Leistungen.

Mit diesem kleinen Artikel möchte ich dir eine wenig Hilfestellung geben und mit dir schon mal ein Thema angehen, dass womöglich auch auf dich zukommen wird. Die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen.

Was sind vermögenswirksamen Leistungen?

Jeder Arbeitgeber kann entscheiden, ob er dir diese zahlt oder nicht. Die vermögenswirksame Leistungen, die du vom Arbeitgeber bekommst können sich in der Höhe unterscheiden. Grundsätzlich ist die Höhe der vermögenswirksamen Leistung auf 40,- EUR pro Monat begrenzt. Dieser Betrag kann auch geringer ausfallen, je nach Arbeitgeber. Falls er dir diese 40,- EUR nicht in voller Höhe zahlt, kannst du diese auf den vollen Betrag aufstocken. Der Differenzbetrag wird dir dann in deinem Netto weniger ausgezahlt werden.

Wie funktioniert es?

Die vermögenswirksamen Leistungen werden zu deinem Bruttoverdienst addiert. Von diesem Gesamtbetrag werden dann deine Beiträge wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Steuern abgezogen. Von diesem Ergebnis kommen dann die oben gezahlten vermögenswirksamen Leistungen wieder zum Abzug. Falls er dir nicht die volle Leistung zahlt, kannst du diese auf die 40,- EUR voll aufstocken lassen.

Welche Vor– bzw. Nachteile gibt es bei den vermögenswirksamen Leistungen?

Ein großer Vorteil für dich als Ausbildungsanfänger sind die Förderungen, die der Staat für dich festgelegt hat. Der Vorteil heißt Arbeitnehmersparzulage. Dies bedeutet, dass du auf deine gesparten Beträge eine gewisse Förderung vom Staat erhältst. Die Förderung ist natürlich auch in einer gewissen Höhe begrenzt.
Es gibt zwei Förderungen: 9% auf Bausparverträge oder zertifizierte Banksparpläne bis zu einem Jahreseinkommen bis max. 17.900,- EUR bei einer ledigen Person. Bei verheirateten Personen erhöht sich das Jahreseinkommen auf 35.800,- EUR.
Bei Fondssparplänen liegt die Förderung bei 20% bis zu einem Jahreseinkommen bis max. 20.000,- EUR bei einer ledigen Person. Bei verheirateten Personen erhöht sich das Jahreseinkommen auf max. 40.000,- EUR. Die Förderung wird auf einen jährlichen Sparbetrag von 470,- EUR begrenzt.

Dies sind super Vorteile für Dich. Wie lang du diese in Anspruch nehmen kannst, liegt natürlich an jedem individuell. Je stärker dein Einkommen steigt, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit das du deine Förderung für eine lange Zeit erhältst.
Ein Nachteil kann sein, dass du das Geld mindestens 7 Jahre anlegen musst, um deine Förderung nicht zu verlieren. Somit kann deine Anlage relativ unflexibel sein. Solltest du keine Förderung aufgrund deines hohen Einkommens erhalten, kannst du den Sparvertrag jederzeit ohne Nachteil auflösen, da du keine Förderung verlierst.

Ich selbst habe zu Beginn diese Art der geförderten Vermögensbildung genutzt und kann diese vor allem für Berufsstarter empfehlen. Eine schrittweise Heranführung an das Thema Vermögensaufbau wird durch monatliches Sparen gewährleistet.

Welche Anlagemöglichkeiten gibt es für vermögenswirksame Leistungen?

Ich habe im vorherigen Absatz schon ein wenig vorgegriffen. Grundsätzlich gibt es drei Anlagemöglichkeiten:
– Bausparvertrag
– zertifizierter Banksparplan
Fondssparplan

Jedes dieser 3 Produkte hat seine Stärken und seine Schwächen, auf die ich jetzt nicht eingehen werde. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass du dir ein Produkt aussuchen solltest, dass deinen Ansprüchen an eine Geldanlage am nächsten ist. Für mich kommt ganz klar der Fondssparplan in Frage, dass kann für dich schon wieder anders sein.
Eine wichtige Information möchte ich dir hier noch mitgeben. Du kannst deine vermögenswirksamen Leistungen auch für laufende Baufinanzierungen verwenden und somit deine zu zahlenden Zinskosten senken. Dies funktioniert am Besten, wenn du eine Finanzierung über eine Bausparkasse laufen hast, da es dort keine max. Sondertilgung gibt und somit deine zusätzlichen Leistungen nicht eingeschränkt werden.

Muss ich einen Freistellungsauftrag stellen bei den vermögenswirksame Leistungen?

Ja musst du. Die Einkünfte unterliegen der normalen Abgeltungssteuer + Soli + evtl. Kirchensteuer. An diesem Thema kommt man leider nicht vorbei.

Ich hoffe ich konnte dir mit diesem Betrag eine kleine Übersicht geben und wünsche dir viel Erfolg bei der Umsetzung.

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