Die wunderbare Welt der ETFs

ETFs sind derzeit in aller Munde. FDP-Politiker Christian Linder hat bei einer Jodel-Fragerunde während des Bundestagswahlkampfs 2017 die Frage „In welche Aktien sollten wir investieren“ mit „(…) Ich würde [einen] DAX-EFF kaufen“ (gemeint war wohl ein DAX-ETF) beantwortet. (Vgl. Gründerszene: httpsss://www.gruenderszene.de/galerie/jodel-christian-lindner-fdp?pid=15234) Vor kurzem hat Warren Buffett eine 1-Million-Dollar-Wette gegen Ted Seides vom Hedgefonds Protégé Partners gewonnen. 2008 wettete Warren Buffett, dass in den kommenden 10 Jahren ein preisgünstiger S&P-500-Indexfonds eine bessere Performance erzielen würde als ein Depot aus 5 Hedgefonds (in diesem Fall ausgesucht von Ted Seides). Dieses Jahr (2017), also ca. 1 Jahr vor Ablauf des eigentlichen Wett-Zeitraums, hat sich Ted Seides schon seine Niederlage eingestanden, da er hoffnungslos hinten lag und er keine reelle Chance mehr gesehen hat aufzuholen. Politiker empfehlen ETFs. Warren Buffett wettet mit einem ETF um 1 Million für einen guten Zweck. Wenn man sich derzeit mit dem Thema Finanzen oder Börse auseinandersetzt, stößt man zwangsläufig auf 2 Dinge: Bitcoin oder eben ETFs. Das Investmentsteuerreformgesetz wird 2018 allerdings einige Änderungen mit sich bringen.

Und auf das Thema ETF möchten wir in diesen Artikel eingehen.

Was ist ein ETF?

ETF steht für „Exchange Traded Fund“. Also ist ein ETF ein an der Börse gehandelter Fonds, was auch die ursprüngliche Definition ist. Dies heißt natürlich zunächst, dass es sich um einen Fonds handelt, den man jederzeit an der Börse kaufen oder verkaufen kann. Heutzutage versteht man unter einem ETF jedoch in der Regel nicht mehr alle börsengehandelten Fonds, sondern lediglich börsengehandelte Indexfonds. Diese versuchen die Wertentwicklung eines Index, z.B. den DAX oder den S&P 500, so gut wie möglich abzubilden. Da das Portfolio des ETFs der Zusammensetzung des zugrundliegenden Basisindex entspricht, gelingt dies auch ziemlich gut (kleine Abweichungen sind möglich und werden als „Tracking Error“ bezeichnet). Das bedeutet, dass sich ein DAX-ETF genauso entwickelt wie eben der DAX selbst. Steigt der DAX, steigt der DAX-ETF, fällt der DAX, fällt der DAX-ETF – Prinzip dürfte klar sein. 😉

Da ein ETF „lediglich“ einen Index abbildet und nicht durch eigene Investment-Entscheidungen versucht eben diesen zu schlagen, ist auch der „Verwaltungsaufwand“ geringer, weshalb ETFs als passiv gemanagte Fonds bezeichnet werden.

Zu guter Letzt sollte man noch wissen, dass es zwei Arten von ETFs gibt: Ausschüttende ETFs & thesaurierende ETFs. Bei thesaurierenden ETFs werden die erhaltenen Dividenden ohne zusätzliche Gebühren sofort wieder reinvestiert (Thesaurierung), wodurch sich der Wert des ETFs erhöht. Auf diese Art und Weise kann man vom Zinseszinseffekt (Nicht mehr sicher was der Zinseszinseffekt ist? Keine Sorge, wir haben hier schon was für dich vorbereitet: httpss://investorenausbildung.de/was-ist-der-zinseszinseffekt-und-wie-kann-ich-davon-profitieren/ 😉 ) profitieren. Der ausschüttende ETF (der Name nimmt es vorweg) schüttet die erhaltenen Dividenden an seine Anleger aus.

Vorteile eines ETFs

Dieses Buch gilt als „die Bibel der ETFs“

Ein großer Vorteil eines ETF liegt darin, dass man auch als Laie zu jeder Zeit weiß woran man ist. Bei einem DAX-ETF ist es einfach so, dass die Zusammensetzung des DAX jederzeit bekannt und einsehbar ist und so ein großes Maß an Transparenz geschaffen wird. Ein weiterer Vorteil für Anleger ist, dass der Analyseaufwand auf ein Minimum reduziert wird, da man nicht erst mühsam einzelne Unternehmen bzw. deren Aktien analysieren muss. Man hat von Anfang an einen breit gestreuten Fonds. Da dieser Aufwand eben geringer ist als bei einem aktiv gemanagten Fonds werden für einen ETF wesentlich geringere Gebühren fällig. (Vgl. finanzen.net: httpss://www.finanzen.net/etf/faq/welche-vorteile-bieten-etfs)

Zum Vergleich: Passive Indexfonds, wie ETFs, kosten im Durchschnitt etwa 0,37% an Verwaltungskosten, während aktiv gemanagte Fonds zwischen 1,5% und 2,0% an Gebühren verlangen. (Vgl. etf-blog.com: https://etf-blog.com/5-vorteile-von-etfs-die-du-nutzen-solltest/). Im übrigen habe ich Jürgen vom ETF-Blog bereits interviewed. Hier geht´s zum Interview.

Ein weiterer immenser Vorteil von ETFs ist, dass sie als Sondervermögen eingestuft sind und deswegen Privatanleger vor einer Insolvenz (der dahinterstehenden Fondsgesellschaft oder Bank) geschützt sind. Es gibt auch immer mehr ETFs welche sich auf verschiedene Aspekte konzentrieren. So gibt es bereits zahlreiche Value-ETFs, die einen bestimmten Index nach fundamentalen Analysen gewichten und damit einem Investor oder Börsenneuling viel Arbeit abnehmen können.

Die bekanntesten ETFs von iShares und Vanguard haben allesamt eine durchschnittliche 5-Jahres-Rendite von mindestens 13,3% bei Kostenraten zwischen 0,07% und 0,25%. Da werden so einige Fondsmanager vor Neid erblassen. (Vgl. fool.com: httpsss://www.fool.com/investing/etf/2017/07/24/6-top-value-etfs.aspx)

Beunruhigende Zahlen legen auch nahe, dass teilweise über 90% der aktiv gemanagten Fonds ihre Benchmark nicht schlagen und somit ein Anleger mit einem passiven ETF besser gestellt wäre. Dies belegt die SPIVA Europe Scorecard, eine Studie die seit 2002 regelmäßig durchgeführt wird. (Vgl. justetf.com: httpsss://www.justetf.com/de/news/geldanlage/der-beweis-aktive-manager-schlagen-den-markt-nicht.html)

Zusammenfassend lassen sich folgende Vorteile festhalten:

  • Kostengünstige Variante zu aktiv gemanagten Fonds
  • Keine aufwändige Analyse und breit gestreutes Portfolio
  • ETFs sind genauso wie Aktien leicht handelbar
  • ETFs gelten als Sondervermögen, d.h. Privatanleger sind selbst bei einer Insolvenz der dahinterstehenden Fondsgesellschaft oder Bank geschützt!

Selbstverständlich ist Vorsicht die Mutter der Porzellankiste und wie bei allen Investments ist auch hier der gesunde Menschenverstand dein bester Freund. 🙂

So gut die Performance in den zurückliegenden Jahren auch war ist das natürlich absolut kein Indiz dafür, dass es auch in Zukunft so weitergeht. Da ETFs eben einen zugrundeliegenden Index abbilden – in welcher Form auch immer – geht es natürlich auch auf Talfahrt sollte sich beispielsweise der DAX entscheiden eine andere Richtung einzuschlagen. Auch Florian hat sich erst dem Auslöser eines möglichen nächsten Aktiencrashs gewidmet. (httpss://investorenausbildung.de/der-ausloeser-des-naechsten-aktiencrashs/)

Allerdings handelt es sich bei ETFs alles in allem um sehr preisgünstige Alternativen für all diejenigen, die keine Zeit oder Lust auf aufwändige Analysen haben und ein breit gestreutes, transparentes sowie gesichertes Vermögen über lange Frist aufbauen wollen. Für alle, die noch mehr Info´s zum Thema ETF und Investmentsteuerreformgesetz wollen, empfehle ich diese Video´s

Das Investmentsteuerreformgesetz (ab 1. Januar 2018 in Deutschland)

Ab dem 01.01.2018 tritt das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) in Deutschland in Kraft. Wie sind ETFs davon betroffen? Im Folgenden haben wir versucht die wichtigsten Änderungen herauszufiltern und verständlich zu darzustellen:

Grundlegendes Ziel des InvStRefG soll die steuerliche Gleichbehandlung inländischer & ausländischer Investmentfonds sowie die „Vereinfachung“ der Besteuerung von Kapitalerträgen sein.

Ab 01.01.2018 gilt bei der Besteuerung von Publikumsfonds (Investmentfonds, in die jeder Anleger investieren kann wie z.B. ETFs) das Trennungsprinzip. Das heißt, dass sowohl Anleger als auch der Investmentfonds selbst besteuert werden.

Auf Fondsebene:

„Zukünftig unterliegen inländische und ausländische Publikums-Investmentfonds unterschiedslos einer Besteuerung […]. Die Steuerpflicht beschränkt sich im Wesentlichen auf inländische Dividenden- und Immobilienerträge. Die Steuer beträgt 15 % der Bruttodividenden oder der Immobilienerträge. […] Alle anderen Ertragsarten – z. B. Zinsen, Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren, Erträge aus Termingeschäften – sind auf Fondsebene steuerfrei. Damit werden inländische und ausländische Publikums-Investmentfonds gleich besteuert […].“ (Monatsbericht 21.03.2016 des Bundesfinanzministerium: httpss://www.bundesfinanzministerium.de)

Investmentsteuerreformgesetz auf Anlegerebene:

Die Ermittlung der Steuer auf Erträge setzt sich ab 1. Januar 2018 aus 4 Kennzahlen zusammen:

  1. Höhe der Ausschüttungen (Dividenden)
  2. Fondswert am Jahresanfang
  3. Fondswert am Jahresende
  4. Art des Fonds

(Vgl. justetf.com: httpsss://www.justetf.com/de/news/etf/etf-und-steuern-das-neue-investmentsteuergesetz-ab-2018.html)

Besteuert (auf Anlegerebene) werden:

  • Ausschüttungen
  • Vorabpauschalen (neu)

Vorabpauschale = Basisertrag – Ausschüttungen;

wobei gilt Vorabpauschale ≥ 0 &

Basisertrag = Fondswert am Jahresanfang * Basiszins * 0,7

  • Veräußerungsgewinne (Investmenterträge)

Um eine Doppelbesteuerung (auf Fondsebene & auf Anlegerebene) teilweise auszugleichen gibt es je nach Art des Fonds eine Teilfreistellung. Bei Aktienfonds (z.B. ETFs) liegt diese Teilfreistellung bei 30%.

Jedoch gilt weiterhin der „normale“ Steuerfreibetrag für Kapitalerträge (auch „Sparer-Pauschbetrag“ genannt: 801 € pro Person pro Jahr), sodass diese ganzen neuen Regelungen für den Privatanleger erst zum Zuge kommen, wenn der Steuerfreibetrag aufgebraucht ist.

Grundsätzlich sind dies unserer Meinung nach die wichtigsten Änderungen für ETFs durch das InvStRefG ab dem 01.01.2018:

  1. Inländische und ausländische Fonds werden gleich besteuert
  2. Es gibt eine Besteuerung auf Anlegerebene und auf Fondsebene

Dies wäre auch schon unsere kleine Fahrt durch die „wunderbare Welt der ETFs“. Das Investmentsteuerreformgesetz wird wohl keine Erleichterung für uns.

Abschließend wünschen wir dir wie immer noch einen schönen Tag und viel Spaß und Erfolg beim Investieren! 😉

Daniel Bleicher

Andreas Kuhn

wikifolio „World Wide Value“ von BavarianValue

httpsss://www.wikifolio.com/de/de/w/wf10000wwv

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